Vorwort
Einsätze mit der Drohne wollen sorgfältig geplant sein - es muss Vieles beachtet werden…
Um gewerblich Drohnenflüge absolvieren zu können, muss eine entsprechende Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sowie eine Aufstiegserlaubnis, ausgestellt vom jeweiligen Bundesland, vorliegen. Abhängig vom Gewicht der Drohne ist seit dem 1.10.2017 auch ein Kenntnisnachweis notwendig. Dieser verlangt ein Grundverständnis an Luftrecht und Luftraumordnung, Meteorologie, Navigation, sowie Urheberrecht und Datenschutz, um nur Einiges davon zu nennen.
Liegen all diese Dinge vor, wird es einfach. In den meisten Fällen genügt das schriftliche Einverständnis der Eigentümer der Grundstücke, die überflogen werden sollen/müssen. Ferner muss bei Flügen innerorts das zuständige Ordnungsamt und die zuständige Polizeidienststelle informiert werden.
Es gibt aber auch Bereiche, in denen ein Betriebsverbot für Drohnen besteht. Diese Verbote dienen der allgemeinen Sicherheit und bestehen zum Beispiel in einem Umkreis von 100 Metern zu Liegenschaften der Polizei, zu Bundesstraßen und Autobahnen sowie Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern, usw.. Die Zonen mit Betriebsverbot sind ganz klar in §21b LuftVO geregelt. Wenn der Einsatzort in einer dieser Verbotszonen liegt, muss eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden. Es gibt nur ganz weinige Bertriebsverbote für die so gut wie NIE eine Ausnahme gewährt wird. Eines davon ist beispielsweise über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu Krankenhäusern.
Ebenfalls besteht eine gewisse Abhängigkeit zum Wetter, einerseits braucht man gutes Licht für gute Bilder, andererseits sind wir Bodenpiloten nicht nur wegen des eigenen Gemüts "Schönwetterflieger": ab starkem Nebel, Nieselregen und Temperaturen unter -10°C ist Schluss. Auch in Der Nacht ist ein Aufstieg ohne Ausnahmegenehmigung verboten.
Zeitlich gesehen ist ein relativ kurzfristiger Einsatz nur in Zonen ohne bestehende Betriebsverbote möglich. Für einige der Betriebsverbote verfüge ich bereits über eine Ausnahmegenehmigung. Sobald jedoch eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss, kommt eine Bearbeitungszeit von ca. 2-3 Wochen hinzu. Wenn Sie mich, was mich sehr freuen würde, zu einem Einsatz buchen möchten, dann teilen Sie mir am Besten gleich bei der ersten Kontaktaufnahme den geplanten Einsatzort mit. Ich kann dann schon völlig unverbindlich und selbstverständlich kostenfrei prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird.
Hans Guck-in-die-Luft
Nachdem Sie bereits bei Interesse mit mir Kontakt aufgenommen haben, und ich durch die Angabe des Einsatzortes die rechtlichen Voraussetzungen ergründen konnte, können wir uns über Details unterhalten.
Hierbei stehen vor allem Ihre Motivation, Vorstellung und Erwartungshaltung im Vordergrund. Gibt es eine spezielle Perspektive oder Szene die Ihnen vorschwebt (und die Drohne dann nachschwebt)? Dies klären wir am Besten im persönlichen Gespräch. Je nach Voraussetzung und Anforderung telefonisch, aber auch sehr gerne bei einem Treffen zu einer Tasse Kaffee. Nach diesem Treffen ist der (eventuelle) Einsatz und das Resultat eingegrenzt und gesetzt. Jetzt kann ich Ihnen ein spezifisches Angebot unterbreiten.
Abschließend liegt die Beauftragung in Ihrer Hand. Hopp, oder Top.
Zuschlag
Wenn Sie mich gebucht haben, bleibt Ihnen nur noch das Warten auf den Tag X und das Hoffen auf ideales Wetter. Unter Umständen könnte es Ihnen leichter fallen als mir, den Nachbarn zum Einverständnis zum Überfliegen seines Grundstückes zu überzeugen.
Für mich heißt es dann "Vorbereitung bringt Perfektion". Abhängig vom Einsatzort beginnt nun die Detailplanung der besprochenen Flüge und gegebenenfalls der Antrag auf Ausnahmegenehmigungen.
Vorbereitung bringt Perfektion
Tag X
Oh Schock, der Wetterbericht verheißt nichts Gutes. Ob wir abheben oder nicht, entscheiden wir vor Ort. Wenn wir bereits im Sturm sind, gibt es natürlich leider nicht mehr viel zu Entscheiden. Auch wenn das Ordnungsamt Veto einlegt, z.B. wegen der angemeldeten Greenpeace - Demo, oder die Polizei wegen einer laufenden Fahndung im Zielgebiet, oder einem anderen triftigen Grund, dann schauen wir einfach nach einem kurzfristigen Ersatztermin. Schließlich ist die Planung und Vorbereitung abgeschlossen. Auch Ausnahmegenehmigungen werden in den meisten Fällen für 2-4 Wochen erteilt. Aufatmen. Ist der Garten aufgeräumt?
Wann schickt der denn die Bilder?
Gleich einen Tag später. Es kann aber auch mal vorkommen, dass meine Kinder eine bessere Idee haben. Dann kann es auch einen Tag länger gehen.
Die Bilder werden über meine Cloud zum Download bereitgestellt.